Untersuchung der Fahreignung

LKW-Führerscheinuntersuchung

Nach den aktuellen Vorschriften der Fahrererlaubnis-Verordnung (FeV) sind Fahrer der Klasse 2 bzw. C dazu verpflichtet, alle fünf Jahre eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen. Diese Untersuchung dient dazu, Erkrankungen, die Ihre Fahreignung beeinträchtigen könnten, auszuschließen. 

Wir bieten in unserer Praxis diese vom Gesetzgeber geforderte Untersuchung des allg. Gesundheitszustandes an. (Eine Augenärztliche Untersuchung muß gesondert erfolgen und wird nicht bei uns durchgeführt)

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