Untersuchung der Fahreignung

LKW-Führerscheinuntersuchung

Nach den aktuellen Vorschriften der Fahrererlaubnis-Verordnung (FeV) sind Fahrer der Klasse 2 bzw. C dazu verpflichtet, alle fünf Jahre eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen. Diese Untersuchung dient dazu, Erkrankungen, die Ihre Fahreignung beeinträchtigen könnten, auszuschließen. 

Wir bieten in unserer Praxis diese vom Gesetzgeber geforderte Untersuchung an, in der folgende Punkte abgeklärt werden:   

  • der allgemeine Gesundheitszustand
  • das Herz-Kreislauf-System
  • das Blut
  • die Nieren Sprechen Sie uns an.

Wir vereinbaren gerne einen kurzfristigen Termin mit Ihnen.