Bitte beachten sie, dass eine Rezeptabgabe nur mit einem bereits erfolgtem Versicherungsnachweis für das laufende Quartal möglich ist!!!
(Das Versicherungskärtchen ist für das laufende Quartal bereits eingelesen worden oder wird bei Rezept-Abholung in der Praxis eingelesen).
Ihre Rezept bzw.- Überweisungsanfrage wird bis zum Nachmittag des folgenden Werktages bearbeitet.