Rezeptbestellung

Bitte beachten sie, dass eine Rezeptabgabe nur mit einem bereits erfolgtem Versicherungsnachweis für das laufende Quartal möglich ist!!!

(Das Versicherungskärtchen ist für das laufende Quartal bereits eingelesen worden oder wird bei Rezept-Abholung in der Praxis eingelesen).

Ihre Rezept bzw.- Überweisungsanfrage wird bis zum Nachmittag des folgenden Werktages bearbeitet.

  1. Eine Rezeptabgabe ohne Versicherungsnachweis ist nicht möglich!!
  2. Abholung in
  3. Nach Prüfung ihrer Kontaktdaten erhalten Sie von uns eine Bestätigung per E-Mail
  4. Datenschutz*
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